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   BPatG, 15.03.2001 - 17 W (pat) 33/99   

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BPatG, 15.03.2001 - 17 W (pat) 33/99 (https://dejure.org/2001,9735)
BPatG, Entscheidung vom 15.03.2001 - 17 W (pat) 33/99 (https://dejure.org/2001,9735)
BPatG, Entscheidung vom 15. März 2001 - 17 W (pat) 33/99 (https://dejure.org/2001,9735)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • GRUR 2002, 55
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.09.1996 - X ZB 18/95

    "Elektrisches Speicherheizgerät"; Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus BPatG, 15.03.2001 - 17 W (pat) 33/99
    Wenn danach der Einsprechende nur Teilwiderruf beantragt, auch das Patentamt nur insoweit die mangelnde Patentfähigkeit gegeben sieht, wäre es dem Patentamt gleichwohl verwehrt, das Patent in diesem Sinne nur beschränkt aufrechtzuerhalten, wenn nicht auch der Patentinhaber einen entsprechenden Antrag auf beschränkte Aufrechterhaltung stellt; bleibt der Patentinhaber dagegen bei der erteilten Fassung, bliebe dem Patentamt nur der vollständige Widerruf (vgl BGH GRUR 1997, 120 - Elektrisches Speicherheizgerät), was zwangsläufig über den "Antrag" des Einsprechenden hinausgeht.
  • BGH, 24.10.2000 - X ZB 6/00

    Parkkarte; Rechtsbeschwerde gegen Ablehnung einer Kostenentscheidung durch das

    Auszug aus BPatG, 15.03.2001 - 17 W (pat) 33/99
    Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde, etwa im Hinblick auf die in der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts umstrittene Rechtsfrage, welche Wirkung einem von dem Einsprechenden gestellten Antrag zukommt, war nicht geboten, da die Rechtsbeschwerde in Fällen einer isolierten Kostenentscheidung, wie hier, nicht statthaft ist (vgl zuletzt BGH GRUR 2001, 139, 140 li Sp unter B.1. - Parkkarte; BPatGE 12, 238), mithin auch durch die Zulassung nicht statthaft werden kann.
  • BGH, 23.02.1965 - Ia ZR 63/63

    Vermeidung von Korrosionen beim Synthesevorgang als Aufgabe des Streitpatents -

    Auszug aus BPatG, 15.03.2001 - 17 W (pat) 33/99
    Ebenso wie es einem Patentinhaber nicht verwehrt ist, mit seinem Antrag von einer beschränkten Fassung in der nächsten Instanz wieder zurück auf die erteilte Fassung überzugehen (vgl Busse, aaO, § 59 Rdn 159; BGH GRUR 1965, 480 - Harnstoff), kann eine Änderung der Auffassung hinsichtlich des Umfangs der Patentfähigkeit grundsätzlich auch bei der Einsprechenden nicht beanstandet werden, etwa bei Auffinden von neuem Stand der Technik oder dergleichen.
  • BPatG, 14.07.2009 - 17 W (pat) 318/05
    Der erkennende Senat hält jedoch an seiner Rechtsauffassung fest (siehe 17 W (pat) 33/99 "Branddetektion" in BlPMZ 2001, 324), dass der Antrag des Einsprechenden keine Bindungswirkung hat (zustimmend dazu Benkard / Schäfers, PatG, 10. Auflage, § 59 Rdn 62a / 62b; Hövelmann, Peter: Neues vom deutschen Einspruch. In: Mitt. d. dt. Patentanwälte, 2/2002, S. 49 - 55; 21 W (pat) 339/03 u. a.; nach Busse / Keukenschrijver, PatG, 6. Auflage (2003), § 59 Rdn. 160, ist die Frage strittig und bisher höchstrichterlich nicht entschieden, siehe dort Fußnote 318).
  • BPatG, 15.11.2007 - 23 W (pat) 13/04
    Die Patentabteilung darf zwar nach dem Antragsgrundsatz das Patent grundsätzlich nur insoweit widerrufen als es angefochten ist (so klarstellend die jüngste Rechtsprechung des BGH GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II, in der zu dieser Frage die Rechtsprechung des BGH, GRUR 1997, 120 - elektrisches Speicherheizgerät - fortgeführt und weiterentwickelt wird; differenzierend zu diesem Problem der Antragsbindung beim Einsprechenden die bisherige Rechtsprechung des Bundespatentgerichts vgl. dazu Busse, 6. Aufl., § 59 Rdn. 160 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen, insbesondere die sich widersprechenden Entscheidungen BPatG GRUR 2002, 55 und BPatGE 42, 84).
  • BPatG, 19.01.2016 - 14 W (pat) 701/14

    Patenteinspruchsverfahren - "Verfahren zur Herstellung kristalliner

    2011, 366; BPatG v. 14.7.2009 - 17 W (pat) 318/05 - juris; BPatG GRUR 2008, 634 - Teileinspruch; BPatG v. 10.5.2007 - 20 W (pat) 76/03 - juris; BPatG v. 25.4.2006 - 21 W (pat) 339/03 - Kalibrierverfahren - juris, BGH, GRUR 2002, 55 - Branddetektion; BPatG v. 15.11.2006 - 9 W (pat) 408/03 - juris).
  • BPatG, 27.11.2001 - 8 W (pat) 46/99
    Bezüglich der Bindungswirkung eines Antrags auf Teilwiderruf für das Patentamt vertritt der Senat jedoch die gegenteilige Ansicht (zur Begründung vgl. den Beschluß 8 W (pat) 113/97 vom 19. Oktober 1999 (BPatGE 42, 84, a. A. insoweit der 17. Senat, Beschluß vom 15. März 2001, BPatGE 44, 64).
  • BPatG, 25.04.2006 - 21 W (pat) 339/03
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 11. März 2004 (Az. 21 W (pat) 326/02) unter Bezug auf die Entscheidung des 17. Senats "Branddetektion" (BPatG GRUR 2002, 55, 56) ausgeführt hat, schließt sich der Senat hinsichtlich der Frage der Antragsbindung bei gegenständlich beschränktem Einspruch der Auffassung an, dass eine Bindung des Patentamtes bzw. Patentgerichts an dem Antrag des Einsprechenden im Einspruchsverfahren nach § 59 PatG nicht besteht und der Antrag nur den Charakter einer unverbindlichen Anregung aufweist.
  • BPatG, 02.05.2007 - 7 W (pat) 61/04
    Der Senat folgt der in Literatur und Rspr. überwiegend vertretenen Auffassung, dass ein Antrag auf Widerruf nur eines Teils des Patents zulässig und im Hinblick auf den Umfang des im Einspruchsverfahren zu prüfenden Gegenstands bindend ist (so Schulte PatG 7. Aufl., § 59 Rdn. 177; Busse/Schwendy/Keukenschrijver PatG 6. Aufl., § 59 Rdn. 160; BPatGE 42, 84, 90; Beschluss der Patentabteilung 1.13 in BlPMZ 1997, 364; a. A. BPatGE 30, 143, 147 und BPatG in GRUR 2002, 55).
  • BPatG, 20.06.2007 - 7 W (pat) 303/04
    Der Senat folgt der überwiegend in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassung, dass ein Antrag auf Widerruf nur eines Teils des Patents zulässig und für den Umfang des Einspruchsverfahrens bindend ist (so Schulte, PatG 7. Aufl., § 59 Rdn. 177; Busse/Schwendy/Keukenschrijver, PatG 6. Aufl., § 59 Rdn. 160; BPatGE 42, 64, 90; Beschluss der Patentabteilung 1.13 in BlPMZ 1997, 364; a. A. BPatGE 30, 143, 147 und BPatG in GRUR 2002, 55).
  • BPatG, 15.11.2006 - 9 W (pat) 408/03
    Der Senat schließt sich nunmehr der Auffassung des 17. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG GRUR 2002, 55 ff. - Branddetektion) und des 21. Senats des Bundespatentgerichts (Urteil vom 25. April 2006 - 21 W (pat) 339/03 - Kalibrierverfahren) an, dass bei gegenständlich beschränktem Einspruch eine Bindung an die Anträge des Einsprechenden im Einspruchsverfahren nach § 59 PatG nicht besteht und der Antrag des Einsprechenden nur den Charakter einer unverbindlichen Anregung aufweist, so dass von Amts wegen auch bei einem anfänglich nur teilweise eingelegten und später erweiterten Einspruch das gesamte Patent auf das Vorliegen von Einspruchsgründen zu überprüfen ist (anderer Ansicht Busse, Patentgesetz, 6. Auflage, § 59, RdNr. 160).
  • BPatG, 11.03.2004 - 21 W (pat) 326/02
    Bei der Entscheidung über den Einspruch ist der Senat nicht an den eingeschränkten, nur auf den Widerruf der Ansprüche 1, 7 und 8 gerichteten Antrag der Einsprechenden gebunden (vgl. BGH BlfPMZ 2003, 241, re.Sp u. - Automatisches Fahrzeuggetriebe; soweit hingegen Busse, Patentgesetz, 6. Aufl, § 59, Fßn. 318 zu Rdn. 160, die Frage der Antragsbindung als noch nicht höchstrichterlich geklärt ansieht, schließt sich der Senat den überzeugenden Gründen des 17. Senats (GRUR 2002, 55 - Branddetektion)) an.
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